Teilnahmebedingungen – Verlosung Geba Hoch Zwei

1. Veranstaltungsübersicht

Die Aktion „Geba Hoch Zwei“ ist eine freiwillige Verlosung für Teilnehmende, der folgenden Veranstaltungen:

2. Teilnahmevoraussetzungen für die Verlosung

An der Verlosung nehmen ausschließlich Personen teil, die an beiden Veranstaltungen – dem Geba Bergzeitfahren und dem Geba Berglauf – teilnehmen.

  • Die Platzierung bei den jeweiligen Veranstaltungen ist nicht relevant – es zählt allein die Teilnahme.
  • Beim Geba Bergzeitfahren erhält jeder Teilnehmende eine Teilnehmerkarte, auf der der Name vermerkt ist.
  • Diese Karte muss beim Geba Berglauf bei der Startnummernausgabe abgegeben werden, um an der Ziehung teilzunehmen.

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Verlosung zugelassen sind:

  • Alle Teilnehmende des Geba Bergzeitfahrens – unabhängig davon, ob sie auf der regulären Strecke oder der Juniorrace-Strecke starten.
  • Alle Teilnehmende des Geba Berglaufs – mit Ausnahme der Teilnehmenden des kostenfreien Kinderlaufs (0,5 km).

4. Durchführung der Verlosung

  • Die Verlosung findet im Anschluss der Siegerehrung des Geba Berglauf am 28.09.2025 statt.
  • Die Anwesenheit bei der Verlosung ist verpflichtend. Wird der gezogene Name eines Teilnehmenden dreimal aufgerufen und meldet sich die Person nicht, verfällt der Gewinnanspruch, und eine neue Teilnehmerkarte wird gezogen.
  • Eine Barauszahlung der verlosten Preise ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Sonstiges

Zur Verlosung zugelassen sind:

  • Mit der Abgabe der Teilnehmerkarte zur Verlosung erklärt sich der Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
  • Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Verlosung bei Vorliegen wichtiger Gründe abzusagen oder anzupassen.